AGB



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1) GeltungsbereichDiese Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen der Hefi-Bauelemente GmbH, Gewerbestraße 1, 99334 Ichtershausen OT Thörey, gegenüber ihren Kunden und Geschäftspartnern.

Abweichende mündliche Absprachen bedürfen zur Rechtswirksamkeit in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch die Hefi-Bauelemente GmbH.


2) Angebote

Die Angebote der Hefi-Bauelemente GmbH erfolgen freibleibend, Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Bestellungen sind erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung mit folgenden Angaben verbindlich:

  • Auftraggeber
  • Artikelbezeichnung
  • Maße und Plattenstärken
  • Stückzahl
  • RAL-Farbton und Glanzgrad
  • Besonderheiten
  • Liefertermine, Lieferfristen


3) Preise

Alle vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der aktuellen gesetzlichen Höhe ab Werk ohne Verpackung und Transport. Abweichende Vereinbarung müssen schriftlich festgehalten werden.

Preisangebote haben eine Gültigkeit von einem Monat.

Bereits bestellte Materialien werden bei Änderung des Auftrages (z.B.: Farbton, Materialstärke oder -maße) oder Stornierung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Sollten zwischen dem Tag der Bestellung und der Lieferung bzw. Abholung mehr als vier Monate liegen und Kostenerhöhung durch die notwendige Einlagerung der Artikel entstanden sein, so ist die Hefi-Bauelemente GmbH berechtigt, diesen Betrag dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz der Hefi-Bauelemente GmbH: Ichtershausen, OT Thörey, Gewerbestraße 1


4) Zahlungen

Der Rechnungsbetrag ist bar bei Abholung oder bis spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2 % Skonto.

Zusätze oder Änderungen der Zahlungsbedingungen sind schriftlich festzuhalten.

Bei Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers ist die Hefi-Bauelemente GmbH berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen.

Weitere Lieferungen und Folgeaufträge kann die Hefi-Bauelemente GmbH ganz oder teilweise bis zur Begleichung der Forderungen zurückhalten.

Für alle weiteren Geschäftsbeziehungen werden neue Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart.


5) Lieferungen und Gefahrübergang

Liefertermine und -fristen sind schriftlich festzuhalten.

Bei Nichteinhalten der Lieferfristen ist der Auftraggeber verpflichtet der Hefi-Bauelemente GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, erst bei fruchtlosem Verlauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

Die Lieferung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Ware vor Ablauf der Lieferfrist das Werk der Hefi-Bauelemente GmbH in Ichtershausen verlassen hat.

Bei allen Lieferungen geht die Transportgefahr mit dem Verladen der Ware in das Transportmittel auf den Käufer über.

Unter unverschuldeten Umständen, z.B.: Arbeitskampf, Rohstoffmangel, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Währungsveränderungen oder kriegähnliche Ereignisse, ist die Hefi-Bauelemente GmbH berechtigt, die Lieferung nach Ablauf der Behinderungen zu erbringen. Der Auftraggeber wird unverzüglich darüber unterrichtet. Schadenersatzansprüche können in diesen Fällen nicht gegen die Hefi-Bauelemente GmbH geltend gemacht werden, event. Schadenersatzansprüche gegen Dritte werden an den Auftraggeber abgetreten.

Sämtliche entstehende Versand- und Transportkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


6) Gewährleistung

Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen.

Erkennbare Mängel, Mengendifferenzen oder Faschlieferungen sind der Hefi-Bauelemente GmbH spätestens innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.

Bei Transport durch Dritte hat die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Ware sofort bei Abnahme zu erfolgen.

Bei etwaigen Mängeln ist die Hefi-Bauelemente GmbH nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet.

Nur wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist, kann von Seiten des Auftraggebers eine Wandlung oder Minderung verlangt werden.

Schadenersatzansprüche werden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit in Betracht kommt, ausgeschlossen.

In keinem Fall haftet die Hefi-Bauelemente GmbH für unmittelbare Schäden wie betriebliche Stillstandszeiten und dergleichen.


7) Eigentumsvorbehalt

Die Hefi-Bauelemente GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche Forderungen an den Auftraggeber aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind.

Dies gilt auch, wenn zwischenzeitlich eine Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware stattgefunden hat.

Bei einer Weiterveräußerung der Ware an Dritte geht der Erlös oder die durch Veräußerung entstandenen Forderung in Höhe des Lieferanteils bzw. des Warenwertes auf die Hefi-Bauelemente GmbH über, indem solche Ansprüche schon jetzt gegenüber einem Endabnehmer an die Hefi-Bauelemente GmbH unwiderruflich abgetreten werden.


8) Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz der Hefi-Bauelemente GmbH, Ichtershausen .


9) Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Verbindlichkeit der übrigen Teile nicht berührt. Für Druckfehler in Katalogen und Preislisten übernimmt die Hefi-Bauelemente GmbH keine Verantwortung. Ebenso sind alle Maßangaben und Abbildungen annähernd und unverbindlich.

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